Mitglied werden
Der BDS vertritt laut seiner Satzung §4 Abs. 2 die berufspolitischen Interessen der niedergelassenen, privatärztlich tätigen oder im stationären Bereich tätigen Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin gegenüber staatlichen Organen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, anderen Berufsverbänden, Krankenkassen und ihren Verbänden, Standesorganisationen, wissenschaftlichen Gesellschaften sowie gegenüber den regionalen im Bereich Schlafmedizin aktiven Vereinen und Verbänden. Der BDS fungiert ebenfalls als Vertretung der Deutschen Schlafmediziner gegenüber anderen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen, Patienten- und Angehörigenvertretungen, politischen Parteien und der Öffentlichkeit. Bzgl. weiterer Vereinszwecke sei auf die Satzung verwiesen.
Ärzte ohne die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin, Psychologen sowie technisches, pflegerisches und wissenschaftliches Schlaflabor-Personal können außerordentliche Mitglieder werden und an allen Aktivitäten des Vereins teilnehmen, haben allerdings im Gegensatz zu ordentlichen Mitgliedern kein Stimmrecht und sind nicht wählbar.
Daneben bietet der BDS auch die Mitarbeit im BDS-Landesverband an. Der BDS setzt sich nachhaltig für die qualifizierte schlafmedizinische Leitlinien-orientierte Patientenversorgung ein. Um das zu erreichen, setzt sich der BDS für die wirtschaftlichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder ein, da eine funktionierende Schlafmedizin auch funktionierende Schlaflabore voraussetzt.
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Satzung des BDS
Laden Sie bitte zunächst die Satzung des Berufsverbands Deutscher Schlafmediziner (BDS) e.V. herunter und lesen diese aufmerksam durch.
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