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Verbandsinterne Informationen sowie aktuelle Presseberichte.



23-12-25


„Sleep Lab mit Netzer und Popovic“: Neue Serie zur modernen Schlafmedizin startet online

Lutherstadt Wittenberg, den 19. Dezember 2025

Mit der Serie „Sleep Lab mit Netzer und Popovic“ steht ab sofort ein neues Informationsangebot zur Schlafmedizin für ein breites Publikum in der Mediathek von rfo sowie auf YouTube zur Verfügung. Die Sendung richtet sich an schlafmedizinisch interessierte Laien, von Schlafproblemen Betroffene sowie alle Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind.​

In mehreren Folgen werden zentrale Themen der Schlafmedizin verständlich aufbereitet, darunter das Chronic‑Fatigue‑Syndrom (ME/CFS) im Zusammenhang mit Long‑Covid, Fragebögen zur Erfassung von Schlafstörungen und Tagesschläfrigkeit, die Polysomnographie im Schlaflabor, die Auswertung der Hirnströme (Fachbegriff: Elektroenzephalographie, Abkürzung: EEG), Einteilung des EEG in verschiedene Schlafstadien (Schlafstadien-Klassifikation), moderne Sensorik, Wearables sowie Telemedizin und Künstliche Intelligenz. Expertinnen und Experten erläutern die medizinischen Hintergründe, erklären Untersuchungsmethoden Schritt für Schritt und geben Einblicke in aktuelle Forschung und Praxis.​

Bereits in der ersten Folge „Was ist Chronic Fatigue?“ geben Netzer und Popovic zusammen mit Spezialisten einen umfassenden Überblick über Ursachen, Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten des ME/CFS, insbesondere im Kontext von Long‑Covid. Weitere Episoden widmen sich unter anderem standardisierten Fragebögen, der detaillierten Verkabelung im Schlaflabor zur präzisen Erfassung von Schlafstadien sowie der Analyse von Hypnogrammen mit typischen Mustern wie Delta‑Wellen, K‑Komplexen und Spindeln.​​

Ein Schwerpunkt der Serie liegt auf den Chancen neuer Technologien: Moderne Sensorik misst Atemfluss, Atembewegungen, Puls und Sauerstoffsättigung, während Wearables und Telemedizin neue Wege der Diagnostik außerhalb klassischer Schlaflabore eröffnen. Dabei wird diskutiert, wie maschinelles Lernen helfen kann, Schlafdaten effizient auszuwerten und Therapien individueller zu gestalten.​

Mit „Sleep Lab mit Netzer und Popovic“ soll das Thema Schlaf aus der Nische geholt und seine Bedeutung für die Leistungsfähigkeit, mentale und physische Gesundheit und Prävention von Erkrankungen sichtbar gemacht werden. Ziel der Reihe ist es, Wissen aus der spezialisierten Schlafmedizin in eine verständliche Form zu bringen, Ängste vor Untersuchungen abzubauen und Betroffene zu ermutigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.​

Alle bisher erschienenen Folgen sind über die rfo‑Mediathek in der Rubrik „Sleep Lab mit Netzer und Popovic“ sowie in einer eigenen YouTube‑Playlist abrufbar. Neue Episoden werden sukzessive veröffentlicht und über die Online‑Kanäle des Senders und der beteiligten Partner angekündigt.​

Sleep Lab mit Netzer und Popovic Folge 3: Polysomnographie anschaulich erklärt

Wittenberg, den 19. Dezember 2025

Mit der dritten Folge der Reihe „Sleep Lab mit Netzer und Popovic“ erhalten Zuschauerinnen und Zuschauer einen anschaulichen Einblick in den Ablauf einer Polysomnographie, der Standarduntersuchung zur Diagnose von Schlafstörungen. Das Video zeigt Schritt für Schritt, wie verschiedene Sensoren – unter anderem EEG, EKG und EOG – angelegt und während der Nacht eingesetzt werden, um Schlafstadien und mögliche Störungen präzise zu erfassen.​

Ziel der Folge ist es, medizinisch Interessierten, Betroffenen mit Schlafproblemen sowie Fachpersonal im Gesundheitswesen den oft als „Black Box“ wahrgenommenen Schlaflabortermin verständlich und praxisnah zu vermitteln. Durch die Kombination aus fachlicher Expertise von Netzer und Popovic und einer leicht nachvollziehbaren Demonstration soll Transparenz geschaffen und Berührungsängste vor der Untersuchung abgebaut werden.​​

Die Reihe „Sleep Lab mit Netzer und Popovic“ richtet sich an alle, die mehr über moderne Schlafmedizin, Diagnostik und Therapieoptionen bei Erkrankungen wie Schlafapnoe, Insomnie oder Chronic-Fatigue-Syndrom erfahren möchten. Mit regelmäßig erscheinenden Episoden leistet das Format einen Beitrag zur Aufklärung über die Bedeutung gesunden Schlafs für Leistungsfähigkeit, Lebensqualität und langfristige Gesundheit.​

Das Video „Sleep Lab mit Netzer und Popovic – Folge 3“ ist ab sofort auf YouTube unter folgendem Link abrufbar: https://www.youtube.com/watch?v=EEVEEF92IrQ. Weitere Informationen zur gesamten Reihe „Sleep Lab mit Netzer und Popovic“ finden sich zudem im Online‑Angebot des Regionalfernsehens Oberbayern (rfo).​


Quelle:

https://www.rfo.de/mediathek/kategorie/rubriken/sleep-lab-mit-netzer-und-popovic/

https://www.youtube.com/playlist?list=PLPkjuM3MvLbWTK76lYZBCPlKOvxWJT5F3

14-07-25


Im folgendem Artikel beschreibt der BDS die korrekte Weiterbehandlung von Patienten mit nichtinvasiver Überdruckventilation.“ 

Weiterbetreuung von Patienten_BDS

02-10-24


18-04-24


Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich ganz allgemein – bei amb. Operationen etc. - auf Verfahren zur Abrechnung der Hybrid-DRG geeinigt: Hybrid-DRGs können im Bereich amb. Operieren sowohl über die KVen (Quartalsabrechnung) als auch direkt mit den KK abgerechnet werden. Sofern also Hybrid-DRGs auch im Bereich der Schlafmedizin kommen sollten, kann man davon ausgehen, dass diese dann wahrscheinlich auch sowohl über die KV (Quartalsabrechnung) als auch direkt mit den KK abgerechnet werden können. Dies setzt jedoch die Nutzung einer entsprechenden Grouper-Software voraus. Unter folgenden Link gibt es weitere Einzelheiten zur Abrechnung und zur Grouper-Software seitens der InEK:

https://www.kbv.de/html/1150_68194.php

Selbst wenn das BMG keinen "eindeutigen" Abrechnungsausschluss zur weiteren Abrechnung mit EBM sieht, hat der GKV-Spitzenverband bereits klargestellt, dass die Kassen Abrechnungen nach EBM nicht mehr bezahlen werden, wenn es für diese eine Hybrid-DRG gibt. Insofern ist es wahrscheinlich, dass – sollte 2026 eine Hybrid-DRG E63B (Schlafapnoe) eingeführt werden – auch die EBM-Ziffer 30901 dann nicht mehr abgerechnet werden kann (was jedoch abzuwarten bleibt).

03-04-24


Lt. Ärzteblatt dürfen Krankenhäuser ab 2027 keine vollstationären Leistungen abrechnen, für die sie keine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen haben (Schlafmedizin ist bislang keiner Leistungsgruppe zugewiesen). 

Leider nennt der Artikel im Ärzteblatt zu dieser Aussage keine Quellen. Inwiefern nach Einführung der Leistungsgruppen im vollstationären Bereich noch Leistungen erbracht werden dürfen, die keiner Leistungsgruppe angehören, können wir derzeit nicht verlässlich beantworten und ist unseres Erachtens noch nicht ganz geklärt.

Link zum Artikel

Ende 2023 wurden keine schlafmedizinischen DRGs im Hybrid-DRG Katalog aufgeführt, der am 1.1.2024 in Kraft trat. Zum 27.03.2024 haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Erweiterung des Leistungskatalogs der Hybrid-DRG ab dem 01.01.2025 beschlossen. In diesem Katalog werden ebenfalls keine schlafmedizinische Leistungen aufgeführt:


https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/hybrid_drg_115f/hybrid_drg.jsp

Ambulant, hybrid oder stationär? Schlafmedizinische Versorgung aufrecht erhalten !

In den 16 Bundesländern unterscheidet sich die Kostenerstattung für schlafmedizinische Leistungen. Dies liegt u.a. an der unterschiedlichen Beurteilung der Notwendigkeit vollstationärer Leistungen seitens des Medizinischen Dienstes der einzelnen Bundesländern als auch an der unterschiedlichen Praxis der Kostenerstattung der Polysomnographie (EBM-Ziffer 30901) durch die kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer. Deswegen gibt es in manchen Bundesländern gar keine stationären Schlaflabore mehr und in anderen Bundesländern stellen stationäre Schlaflabore aktuell noch eine wichtige Säule der Diagnostik und Behandlung dar. 

Unsere Meinung dazu vom BDS: selbst wenn die Ambulantisierung selbstverständlich an Fahrt aufnehmen wird und immer mehr schlafmedizinische Leistungen in Zukunft ambulant erbracht werden können, ist hier eine strukturierte und geregelte Transformation notwendig. Erst müssen in denjenigen Bundesländern, in denen stationäre Schlaflabore noch eine wichtige Säule der Versorgung darstellen, neue Strukturen geschaffen werden, die ermöglichen diese Leistungen auch ambulant oder hybrid zu erbringen und erst anschließend kann die Transformation in den nicht-vollstationären Bereich erfolgen. Wir sind deswegen nicht alleine für eine Methode der Kostenerstattung (ambulant, hybrid oder stationär), sondern vor allem dafür, dass die bestehende Versorgung aufrechterhalten wird und dass Patienten auch in diesem Transformationsprozess weiterhin zeitnah und qualitativ hochwertig behandelt werden und dass die Versorgung durch eine Änderung der Vergütung nicht wegbricht. Die Versorgung unserer Patienten steht im Vordergrund.

15-05-23


Schlafmedizin

Das im Dustri-Verlag herausgegebene "Schlaf-Medizin" ist das offizielle BDS-Organ.

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